Die Bauwerksprüfung ist in Deutschland für bestimmte Bauwerkstypen zu definierten Zeitpunkten verpflichtend
- DIN 1076 – Brücken
- DIN 4131 - Antennentragwerke aus Stahl
- RV [BMVBS] – bauliche Anlagen des Bundes (soweit es hierfür keinen besonderen Regelungen gibt)
- VDI-Richtlinie 6200 - Standsicherheit von Bauwerken
(2/2010)
Rechtslage
Gemäß BGB ist der Bauwerkseigentümer für die Bauwerkssicherheit zuständig.
Der Gesetzgeber fordert die Sicherstellung der Bauwerkssicherheit von Hochbauten
vom Bauwerkseigentümer.
Art und Umfang der Prüfungen obliegen dem Bauwerkseigentümer.